Wagner Rechtsanwälte hat sich auf die Beratung im Bereich öffentlicher Einkauf und Beschaffung spezialisiert.
Unsere Beratungsschwerpunkte im öffentlichen Einkauf sind:
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‣ Beschaffung / Vergaberecht:
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-Führung von Nachprüfungsverfahren
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-Erstellung und Überprüfung von Vergabeunterlagen
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-Durchführung von Vergabeverfahren
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-Umgang mit Rügen und Bieterfragen
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‣ Staatliche Zuwendungen / EU-Beihilfenrecht:
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-Haushaltsrecht
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-Zuwendungsbescheide und Auflagen
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-Rückforderungen
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-Genehmigungen und Wettbewerbsverzerrungen
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‣ Vertragsmanagement / Vertragsrecht:
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-Vertragsgestaltung und -verhandlung
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-EVB-IT
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-Nachtragsmanagement im Bereich der VOL/B und VOB/B
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-Vertragsanalyse
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-Risikobewertung
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‣ WTO-Vergaberecht:
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-zentrale staatliche Auftraggeber
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-Transparenz
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-Nichtdiskriminierung
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-Ausnahmen, insbesondere im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich
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‣ Kartellrecht:
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-Bieterkartelle
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-wettbewerbsbeschränkende Absprachen
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-Monopole und marktbeherrschende Stellungen
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-Nachfragekartelle, insbesondere Rahmenverträge
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‣ Rahmenverträge / Konditionenverträge:
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-Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung
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-Preisgleitklauseln
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-undefinierte Mengen
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-ANÜ