Wagner Rechtsanwälte hat sich auf die Beratung im Bereich öffentlicher Einkauf und Beschaffung spezialisiert.


Unsere Beratungsschwerpunkte im öffentlichen Einkauf sind:

  1.     Beschaffung / Vergaberecht:

  2. -Führung von Nachprüfungsverfahren

  3. -Erstellung und Überprüfung von Vergabeunterlagen

  4. -Durchführung von Vergabeverfahren

  5. -Umgang mit Rügen und Bieterfragen


  6.     Staatliche Zuwendungen / EU-Beihilfenrecht:

  7. -Haushaltsrecht

  8. -Zuwendungsbescheide und Auflagen

  9. -Rückforderungen

  10. -Genehmigungen und Wettbewerbsverzerrungen



  1.     Vertragsmanagement / Vertragsrecht:

  2. -Vertragsgestaltung und -verhandlung

  3. -EVB-IT

  4. -Nachtragsmanagement im Bereich der VOL/B und VOB/B

  5. -Vertragsanalyse

  6. -Risikobewertung


  1.     WTO-Vergaberecht:

  2. -zentrale staatliche Auftraggeber

  3. -Transparenz

  4. -Nichtdiskriminierung

  5. -Ausnahmen, insbesondere im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich


  1.     Kartellrecht:

  2. -Bieterkartelle

  3. -wettbewerbsbeschränkende Absprachen

  4. -Monopole und marktbeherrschende Stellungen

  5. -Nachfragekartelle, insbesondere Rahmenverträge


  1.     Rahmenverträge / Konditionenverträge:

  2. -Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung

  3. -Preisgleitklauseln

  4. -undefinierte Mengen

  5. -ANÜ

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